Tennisbälle auf dem Rasen an der Bremer Brücke beim Spiel Osnabrück gegen Rostock

20.000 Euro nach Fan-Protesten VfL Osnabrück scheitert mit Einspruch gegen DFB-Strafe

Stand: 10.05.2024 15:50 Uhr

Fußball-Zweitligist VfL Osnabrück ist mit seinem Einspruch gegen die Strafe wegen der Fan-Proteste im DFL-Investorenstreit gescheitert. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wies den Protest zurück und bestätigte die Strafe in Höhe von 20.000 Euro für die Niedersachsen.

Der VfL Osnabrück hatte als erster Verein Einspruch gegen die Strafe wegen der Fan-Proteste gegen einen möglichen Einstieg eines Investors bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) eingelegt. Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann innerhalb einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

Der DFB hatte den als Zweitliga-Absteiger feststehenden Club zu der Geldstrafe verurteilt, nachdem Fans in den drei Partien gegen den 1. FC Nürnberg, Hansa Rostock und die SV Elversberg insbesondere Tennisbälle auf den Rasen geworfen und für Spielunterbrechungen gesorgt hatten.

VfL für Protest-Aktionen der Fans bestraft

"Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt", hatte VfL-Geschäftsführer Michael Welling zur Begründung des Einspruchs gesagt. "Dies entspricht in keiner Weise unserem Demokratie- und Rechtsverständnis."

Wochenlang hatten die Fans mit Flummis, Tennisbällen und Schokotalern gegen den geplanten Einstieg eines Investors bei der DFL protestiert. Der Deal platzte schließlich - auch, weil der Druck vonseiten der Anhänger immer größer wurde. Mehrere Clubs hatten angeregt, auf Strafen zu verzichten.

Unternimmt Osnabrück weitere rechtliche Schritte?

Osnabrück teilte nach Bekanntwerden des abgewiesenen Einspruchs mit, "den Umgang mit der Entscheidung gemeinsam mit den Gremien" prüfen zu wollen - also etwa eine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht. Der Verein habe "weiterhin in Bezug auf das vorgeworfene 'unsportliche Verhalten', generell auf die Meinungsfreiheit und die grundsätzliche Verantwortung des Clubs für Verhalten von Zuschauern im Stadion eine andere Rechtsauffassung".

Geschäftsführer Welling hatte unter der Woche bereits angekündigt, weiter rechtlich gegen die Strafe angehen zu wollen: "Sollte unserem Einspruch nicht stattgebeben werden, ist es durchaus möglich, dass wir vor ordentliche Gerichte gehen und da für Meinungsfreiheit, aber auch andere Dinge im Sinne unserer Fans einstehen", hatte er gegenüber der Sportschau gesagt.

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Dieses Thema im Programm:
Sport aktuell | 10.05.2024 | 16:17 Uhr